Alles noch dicht?
Der Zustand der teilweise etliche Jahrzehnte alten privaten Abwasserleitungen ist oftmals besorgniserregend. Über Undichtigkeiten kann mit Schadstoffen belastetes Abwasser ausdringen und das Grundwasser verunreinigen. Beim Grundstückseigentümer liegt die Verantwortung für die Dichtheit seiner Abwasserleitungen. Dieses ist in § 60 & 61 Wasserhaushaltsgesetz (WGH) geregelt.
Achtung! Eine Regenleitung ist auch eine Abwasserleitung.
Wir prüfen
Voraussetzung für eine fachgerechte Ausführung ist eine saubere Entwässerungsanlage. Hierzu ist eventuell die vorherige gründliche Reinigung der entsprechenden Leitungen notwendig.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Durchführung einer Prüfung auf Dichtheit.