Dichtheitsprüfung

Alles noch dicht?

Der Zustand der teilweise etliche Jahrzehnte alten privaten Abwasserleitungen ist oftmals besorgniserregend. Über Undichtigkeiten kann mit Schadstoffen belastetes Abwasser ausdringen und das Grundwasser verunreinigen. Beim Grundstückseigentümer liegt die Verantwortung für die Dichtheit seiner Abwasserleitungen. Dieses ist in § 60 & 61 Wasserhaushaltsgesetz (WGH) geregelt.
Achtung! Eine Regenleitung ist auch eine Abwasserleitung.

  • bei Neuerrichtungen sind alle Grundleitungen auf Dichtheit zu prüfen
  • bei Änderungen bestehender Abwasserleitungen >50% sind Dichtheitsprüfungen durchzuführen
  • alle Hausbesitzer etc. müssen einen Dichtheitsnachweis bis 2025 nachweisen

Wir prüfen

  • Hausanschlussleitungen
  • Grundleitungen
  • Schächte
  • Leichtflüssigkeitsabscheider
  • Fettabscheider
  • Abwassersammelgruben
  • Kleinkläranlagen

Voraussetzung für eine fachgerechte Ausführung ist eine saubere Entwässerungsanlage. Hierzu ist eventuell die vorherige gründliche Reinigung der entsprechenden Leitungen notwendig.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Durchführung einer Prüfung auf Dichtheit.

Anschrift
Gutsstraße 14
OT Wüsteney
18516 Süderholz
Kontakt:
038332-80555
Fax 038332-80565
René Zorn 0171-5000820

E-Mail: info@rohrreinigung-zorn.de